Gesetzliche Verpflichtung und die strategische Chance fĂ¼r Ihr Unternehmen!
GemĂ¤ĂŸ der CSRD mĂ¼ssen Unternehmen in der EU seit dem Jahr 2020 einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und veröffentlichen.
Berichtspflichtig:
Ab dem Jahr 2025 sind gemĂ¤ĂŸ der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) alle groĂŸen Unternehmen in der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.
Ein Unternehmen gilt als groĂŸ, wenn es mindestens zwei der folgenden Kriterien erfĂ¼llt:
- Bilanzsumme: Ă¼ber 20 Millionen Euro
- Nettoumsatz: Ă¼ber 40 Millionen Euro
- Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten: mehr als 250
Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen kapitalmarktorientiert ist.
Strategisch:
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht zur Berichterstattung verpflichtet ist, kann ein Nachhaltigkeitsbericht dennoch erforderlich sein. Ă„uĂŸere EinflĂ¼sse können dazu fĂ¼hren, dass eine Berichtspflicht entsteht, wie zum Beispiel:
- Sie benötigen ein Darlehen bei einer Bank
- Ihre Kunden sind groĂŸe, berichtspflichtige Unternehmen
- Sie möchten Ihrer unternehmerischen Verantwortung gerecht werden